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Krankenversicherungspflichtgrenze 2011 und 2012

Für wen besteht Krankenversicherungspflicht und wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2011 und 2012? Nachfolgend finden Sie Infos zur Krankenversicherungspflichtgrenze bzw. zur Krankenversicherungspflicht für Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung.


 Krankenversicherungspflichtgrenze         Krankenversicherungspflichtgrenze        Krankenversicherungspflichtgrenze        Krankenversicherungspflichtgrenze

Die Krankenversicherungspflichtgrenze wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt. Mit der Krankenversicherungspflichtgrenze ist die Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung gemeint, welche durch das Bruttogehalt bei Arbeitnehmern überschritten werden muss, damit diese sich in der privaten Krankenversicherung versichern können. Bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung sollten bereits im Vorfeld Informationen über die Höhe der Versicherungsbeiträge, einen möglichen Selbstbehalt und natürlich der Leistungen möglichst mehrerer privater Krankenversicherungen eingeholt werden.

Worin besteht der Unterschied zwischen der Beitragsbemessungsgrenze und der Krankenversicherungspflichtgrenze? Die Beitragsbemessungsgrenze stellt nur eine Deckelung für die Bemessung der Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Bis zu dieser Bemessungsgrenze wird der Beitrag entsprechend des Beitragssatzes der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der Pflegeversicherung berechnet. Daneben gibt es noch eine weitere Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung bzw. Arbeitslosenversicherung.

Die Krankenversicherungspflichtgrenze hingegen gibt an, wie hoch das Gehalt bei Angestellten sein muss, damit ein Wechsel in eine private Krankenversicherung erlaubt ist. Arbeitnehmer, bei denen das Gehalt die Krankenversicherungspflichtgrenze nicht übersteigt, müssen sich grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung krankenversichern.


Wie hoch ist die Krankenversicherungspflichtgrenze 2011? Die Krankenversicherungspflichtgrenze 2011 liegt bei 49.500 Euro. Sie wurde gegenüber dem Jahr 2010 verringert. In 2010 lag die Krankenversicherungspflichtgrenze noch bei 49.950 Euro. Es ist aber zu beachten, dass für die Versicherung in der privaten Krankenversicherung auch die Krankenversicherungspflichtgrenze des Folgejahres überschritten werden muss.

Wie hoch ist die Krankenversicherungspflichtgrenze in 2012? Die Höhe der Krankenversicherungspflichtgrenze ist im Juli 2011 leider noch nicht bekannt. Schauen Sie hierzu zu einem späteren Zeitpunkt auf der Seite Krankenversicherungspflichtgrenze.info wieder vorbei.

Wo gibt es einen schnellen Überblick über weitere Sozialversicherungswerte? Schauen Sie hierzu auf die Seite Beitragsbemessungsgrenzen.info. Hier finden Sie neben Jahresarbeitsentgeltgrenzen bzw Krankenversicherungspflichtgrenze auch Informationen zu den Beitragsbemessungsgrenzen, sowie den Beitragssätzen für die gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung oder Rentenversicherung.

Über die Höhe der Krankenversicherungspflichtgrenze 2012 können Sie sich bald auf dieser Webseite informieren.


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